B1 (Berlin Fernsehen), Friday 24 January 1997
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P222 222 BerlinText 24.01.97 22:08:59
Spezial Mieterhöhung Ost
Außerdem muß der Vermieter den Mie-
ter auffordern, der Mieterhöhung zu-
zustimmjn. Fehlt eine dieser Voraus-
setzungen, liegt ein Formfehler vor.
Für eine Mieterhöhung zum 1. Januar
1997 muß das Erhöhungsschreiben bis
zum 31. Oktober 1996 eingehen, so
daß dem Mieter zwei Monate Zeit zur
Prüfung bleiben.
Die Erhöhung ist rechtswirksam, wenn
der Mieter mündlich oder schriftlich
zustimmt oder zweimal die neue Miete
zahlt.
Bei einer Erhöhung von mehr als 30 DM
kann ein neuer Wohngeldantrag gestellt
werden.
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